Wallbox: 11 oder 22 kW?
Die Frage wird meist so gestellt, als ginge es um Geduld: Wer es eilig hat, nimmt 22 kW. Tatsächlich geht es um zwei andere Dinge — was der Netzbetreiber zulässt und was das Fahrzeug überhaupt aufnimmt.

11 kW wird angemeldet, 22 kW genehmigt
Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber anzuzeigen (§ 19 Absatz 2 NAV). Wo die Grenze zwischen Anzeige und Zustimmung liegt, regelt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100: Bis 12 kVA Anschlussleistung genügt die Anmeldung, darüber braucht es die Zustimmung des Netzbetreibers.
Eine 11-kW-Wallbox liegt darunter, eine mit 22 kW darüber. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Zahlen: Bei der einen meldet der Betrieb die Anlage an und baut, bei der anderen wartet er auf eine Entscheidung, die der Netzbetreiber nach der Lage im Ortsnetz trifft — und die nicht immer positiv ausfällt.
Was ankommt, bestimmt das Fahrzeug
Eine Wallbox kann nichts abgeben, was das Fahrzeug nicht aufnimmt. Wie schnell über Wechselstrom geladen wird, begrenzt das Ladegerät im Fahrzeug, nicht die Wandstation. Steht dort eine niedrigere Zahl, lädt das Auto an einer 22-kW-Wallbox genauso schnell wie an einer mit 11 kW.
Die Angabe steht im Datenblatt des Fahrzeugs, meist als »AC-Ladeleistung«. Sie nachzusehen kostet fünf Minuten und entscheidet die Frage häufiger als jede Überlegung zum Ladetempo.
Steuerbar ab 4,2 kW
Seit der Neufassung von § 14a EnWG sind Ladeeinrichtungen ab 4,2 kW steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Der Netzbetreiber darf die Leistung bei Netzengpässen vorübergehend begrenzen, und im Gegenzug fallen die Netzentgelte niedriger aus. Das betrifft beide Größen gleichermaßen und ist kein Argument für die eine oder die andere.
Damit hängt auch der Zählerschrank mit an der Entscheidung — ob er ertüchtigt werden muss, steht erst vor Ort fest. Er ist deshalb in keinem Festpreis enthalten.
Wann 22 kW trotzdem sinnvoll ist
Wenn mehrere Fahrzeuge nacheinander an derselben Station laden, wenn ein Fahrzeug dreiphasig mit hoher Leistung laden kann, oder wenn absehbar ein zweites dazukommt. In diesen Fällen lohnt der Weg über die Zustimmung.
Für den Regelfall — ein Fahrzeug, das über Nacht steht — bringt sie nichts, das man merkt. Eine Nacht ist lang.
Ob 22 kW an Ihrem Hausanschluss möglich sind, entscheidet der Netzbetreiber nach der Lage im Ortsnetz. Das lässt sich vorab nicht zusagen — die Anfrage stellt der Betrieb.