Warum das Gerüst nicht im Preis steckt
Im Festpreis je Kilowatt-Peak steckt die vollständige Anlage bis zur Anmeldung. Zwei Dinge stehen ausdrücklich daneben: die Ertüchtigung des Zählerschranks und das Gerüst. Beides fällt bei fast jeder Montage an — und genau deshalb steht es dort.

Was ein Gerüst kostet, hängt nicht an der Anlage
Der Preis je Kilowatt-Peak bezieht sich auf die Anlage. Das Gerüst bezieht sich auf das Gebäude, und zwischen beiden besteht kein Zusammenhang: Dieselben zwanzig Module sitzen auf einem Bungalow anders als im dritten Obergeschoss eines Reihenhauses mit Vorgarten.
- Traufhöhe — sie bestimmt die Gerüstlage
- Länge der einzurüstenden Seiten
- Zugänglichkeit: Vorgarten, Hecke, Wintergarten, Nachbargrundstück
- Standzeit, die sich nach Wetter und Netzbetreiber richtet
- Ob eine Genehmigung für den öffentlichen Verkehrsraum nötig ist
Eine Zahl wäre entweder zu hoch oder falsch
Es gäbe zwei Wege, das Gerüst trotzdem in den Festpreis zu nehmen. Der eine wäre eine Pauschale, die den ungünstigsten Fall abdeckt — dann zahlt jeder Bungalow das Reihenhaus mit. Der andere wäre eine Pauschale für den Regelfall, und die wäre bei jedem Haus falsch, das nicht dem Regelfall entspricht.
Der dritte Weg ist der hier gewählte: Das Gerüst steht als eigener Posten daneben, wird nach dem Ortstermin vereinbart und erscheint auf dem Angebot mit seinem eigenen Betrag. Das ist unbequemer als eine runde Zahl und dafür belastbar.
Steuerlich folgt es der Anlage
Das Gerüst wird für die Montage der Anlage aufgestellt und teilt deshalb deren steuerliche Behandlung: Trägt die Anlage den Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG, wird auch das Gerüst ohne Umsatzsteuer berechnet. Dasselbe gilt für die Ertüchtigung des Zählerschranks.
Steht im Angebot dagegen nur eine Wallbox oder eine Wärmepumpe, trägt das Gerüst den Regelsatz — es folgt dem, wofür es steht.
Wann gar keines gebraucht wird
Bei flachen Dächern, bei geringer Höhe und dort, wo sich die Arbeitsfläche anders sichern lässt, entfällt es. Das entscheidet sich vor Ort und nicht im Formular — eine Frage nach der Traufhöhe im Konfigurator brächte eine Zahl, die kaum jemand kennt, und ein falscher Wert wäre schlimmer als keiner.
Das ist eine Darstellung der Rechtslage und keine Steuerberatung. Für die steuerliche Behandlung Ihrer Anlage fragen Sie Ihre Steuerberatung.